Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

für Geschäfte der Firma SHERA Werkstoff-Technologie GmbH mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB 

 

Angebot 

Unsere Angebote als Verkäufer sind freibleibend. Liefermöglichkeiten und Zwischenverkauf bleiben in allen Fällen vorbehalten, ebenso technische Änderungen. 

 

Lieferfristen 

Wir sind bemüht, die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind als unverbindlich anzusehen, sofern nicht im Einzelfall ein Fixtermin schriftlich vereinbart ist. Folgeschäden wegen Lieferverzögerungen können in keinem Fall geltend gemacht werden. Dauert die Verzögerung länger als 8 Wochen, ist der Kunde nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Kunde von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Hat der Verkäufer für die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen Verzögerungen zu vertreten und befindet er sich in Verzug, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf einer groben Fahrlässigkeit des Verkäufers. 

 

Preise 

Alle Preise sind freibleibend ab Werk einschließlich Verpackungskosten. Alle genannten Preise erhöhen sich um die am Tag der Auftragserteilung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Zur Berechnung kommt der am Liefertag gültige Preis. Preisänderungen behalten wir uns vor. Mit der Herausgabe eines neuen Kataloges bzw. einer neuen Preisliste werden alle früheren Preise und Vereinbarungen ungültig. Der Kunde ist nur berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn seine Gegenansprüche, die zur Aufrechnung gestellt werden oder Grundlage für das Zurückbehaltungsrecht sind, rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind. Schecks werden zahlungshalber und nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen angenommen. Wechsel und sonstige Zahlungsakzepte mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten werden nicht 

angenommen. 

 

Lieferung 

Die Ware reist grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn die Frachtkosten von uns übernommen werden. Bei Auftragswerten bis € 150,- netto werden die Versandkosten zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Bei Auftragswerten über € 150,- netto – ausgenommen beim Versand von Maschinen – liefern wir frachtfrei. Für Expressversendungen werden – unabhängig vom Umsatzwert – Kosten in Höhe der anfallenden Selbstkosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Kleinaufträgen unter € 25,- wird ein Mindermengenzuschlag von € 2,50 berechnet. Bei Lieferungen ins Ausland werden Frachtkosten grundsätzlich zu Selbstkosten berechnet. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Beanstandungen und Mängelrügen Diese müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich vorgebracht werden. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt (§§ 376, 377 HGB). Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Ist Ersatz bzw. Nacherfüllung nach angemessener Frist nicht möglich oder fehlgeschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Mangelfolgeschäden soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verursachers vorliegt. Die Rücksendung reklamierter Ware kann nur nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers erfolgen. Beschädigte Sendungen sind erst nach Feststellung des Schadens von dem Frachtführer abzunehmen. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn der Kunde die Nacherfüllung wählt und diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchzuführen ist. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schäden, die der Käufer, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch eigene Fahrlässigkeit verursachen, sind von der Haftung ausgeschlossen. Das gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. Schäden wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer / Kunden zu und sind nicht abtretbar. 

 

Zahlungsziel 

Unbeschadet der sofortigen Fälligkeit ist die Rechnung wie folgt zahlbar: 

Bei Lastschriftverfahren: 5% Skonto 

Das Nettozahlungsziel beträgt 14 Tage ohne Abzug. 

Der Kunde kommt auch ohne Mahnung – außer in den gesetzlich geregelten Fällen – dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, z. B. einer Zahlungserinnerung, Übersendung des Kontoauszuges etc. Zahlung leistet. Kann von dem Kunden nicht nachgewiesen werden, dass ihm eine Rechnung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Zeitpunkt des Empfangs der gekauften Ware. Bei Zahlungsverzug bleibt uns die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen vorbehalten (§288 Abs.2 BGB). Die Geltendmachung eines größeren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. 

 

Eigentumsvorbehalt 

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich der Ansprüche aus Schecks und Wechseln sowie der Ansprüche aus Refinanzierungs- und Umkehrwechseln bleiben wir Eigentümer der gelieferten Ware. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der gelieferten Waren im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Bei Vertragsverletzung und Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von dem Kunden die Herausgabe der Ware zu verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist die gelieferte Ware unter Anrechnung des Verwertungserlöses durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. In der Rückforderung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist der Kunde auf erste Anforderung verpflichtet, die gelieferte Ware an uns herauszugeben. Sämtliche Kosten trägt der Kunde. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu den üblichen Geschäftsbedingungen zu veräußern. Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und die sonstigen Ansprüche gegen seine Abnehmer schon jetzt mit allen Nebenrechten, insbesondere Sicherungsrechten, im Voraus an uns ab. Die Abtretung wird hiermit bereits jetzt angenommen. Der Kunde ist im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zur Be- und Verarbeitung der Ware berechtigt. Eine Be- und Verarbeitung der Ware nimmt der Kunde in unserem Auftrag vor und zwar ohne Verpflichtung für uns und in der Weise, dass wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen sind. Bei der Be- und Verarbeitung oder bei der Verbindung der Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, steht uns der hierbei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung oder Verbindung zu. Gleiches gilt für den Veräußerungserlös im Falle des Verkaufs, der an uns abgetreten wird. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung gegen den Kunden insgesamt um mehr als 120 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden wegen des überschießenden Betrages auf erste Anforderung der Rückübereignung oder Freigabe verpflichtet. 

 

Erfüllungsort 

Erfüllungsort ist 49448 Lemförde, Deutschland. 

 

Gerichtsstand / Allgemeine Bestimmungen 

Gerichtsstand ist für beide Teile das für den Sitz des Verkäufers sachlich zuständige Gericht. Wir bleiben berechtigt, auch an dem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem Gericht, das aus sonstigen Gründen für unsere Ansprüche zuständig ist. Für beide Teile gilt in jedem Falle das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet auch auf Verträge mit ausländischen Kunden keine Anwendung. Die Nichtigkeit einzelner Abmachungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vorschriften. Jede Änderung oder Ergänzung bedarf der Schriftform. 

 

Stand: 01.01.2023